Öffentliches Recht

Das Öffentliche Recht kennzeichnet rechtliche Streitigkeiten und Probleme zwischen Privatpersonen und dem Staat sowie zwischen staatlichen Organisationen untereinander. Es spaltet sich in das Verwaltungs- und das Verfassungsrecht. So erstreckt sich das Verwaltungsrecht vom Abfallrecht über das Prüfungs- und Hochschulrecht bis hin zum Versammlungsrecht. Das über allem stehende Verfassungsrecht beinhaltet die Grundrechte und das Staatsorganisationsrecht.

 

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