Strafrecht & Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht tritt immer dort in Erscheinung, wo der Verdacht besteht, dass Einzelne das rechtliche Dürfen überschreiten, so dass dies durch den Staat geahndet werden soll. Das Ordnungswidrigkeitenrecht betrifft bspw. Rotlichtverstöße an Verkehrsampeln oder zu schnelles Fahren. Das Strafrecht hingegen reicht von der einfachen Sachbeschädigung, bis hin zu Kapitalverbrechen, wie Mord und Totschlag. Eine strafrechtliche Verurteilung setzt stets ein Ermittlungsverfahren voraus, welches von Polizei und Staatsanwaltschaft geführt wird.